Unsere Digitalisierungs Expert*innen sind geschult im Nachweis für die notwendige Eignung für eine
IT-Beratung nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Damit können externe Beratungs-Leistungen für die Planung, Konzeption, Design und Umsetzung der Fördertatbestände extern verrechnet werden, soweit sie in der Antragstellung an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgewiesen wurden.
Mehr zur Förderung des Bundes erfahren Sie unter: Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV.
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Wir unterstützen Krankenhäuser und sonstige Gesundheits-einrichtungen wie z.B. Reha, Labore, Medizintechnik, Gesund-heitszentren in Deutschland und der Schweiz im Kontext von Digitalisierung und KHZG in der Anforderungserhebung, Business Analysen, der Strategie- und Unternehmensentwicklung, in der Erstellung von fachlichen und technischen Konzepten, Pflichten-heften, Auswahl geeigneter Standardlösungen, dem Controlling und BI-Reporting, im Schnittstellen-management und der IT-sicheren Anbindung an die Gematik-Infrastruktur - nach den Grund-sätzen von Informationssicherheit, KRITIS-Verordnung, BSI-Grund-schutz & ISO 27001.
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